FF Wemding e.V.
Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung festsetzt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
An Personen, die sich im Feuerwehrdienst oder auf andere Weise besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben, kann die Ehrenmitgliedschaft des Vereins verliehen werden.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins, bei Entziehung oder Verlust seiner Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde, die es unmittelbar und ausschließlich für das Feuerwehrwesen zu verwenden hat.
Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft und löst damit die Satzung in der Fassung vom 28.11.2008 ab. Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 27.11.2015 beschlossen.